Bei den frühlingshaften Temperaturen draußen erscheint der plötzliche starke Wintereinbruch der vergangenen Woche fast unwirklich. Ein Anwohner der Karlsfelder Str. wird die winterliche Landschaft mit verschneiten Büschen, Bäumen und Straßen aber in etwas mulmiger Erinnerung behalten. Denn bei dem schnellen und heftigen Schneefall am vergangenen Sonntagnachmittag fiel sein Gartenzaun einem Verkehrsunfall zum Opfer. Gegen 16 Uhr kam ein gelber VW-Bus, aus Richtung Karlsfeld kommend, auf der zu diesem Zeitpunkt spiegelglatten Fahrbahn ins Schleudern. Der Fahrer versuchte offensichtlich noch gegenzulenken, aber letztlich bekam er die leichte Kurve auf Höhe vom Breitmoser nicht mehr hin. Er schlitterte auf den Bürgersteig und mähte letztlich den Zaun auf einer Länge von gut 10 m nieder.
Glück im Unglück: Es kam niemand zu Schaden. Denn den ganzen Nachmittag über gingen viele Spaziergänger auf dem Gehweg hin zum See. Vor allem auch viele Kinder. Aber just in dieser Minute war keiner am Bürgersteig gewesen. Auch der Fahrer blieb unverletzt. Nur an seinem Fahrzeug sowie am Zaun entstand erheblicher Schaden.
Die Räumpflicht der Grundstückseigentümer
Wer in München außerhalb des Vollanschlussgebietes wohnt – das Vollanschlussgebiet entspricht in etwa dem Gebiet innerhalb und einschließlich des Mittleren Ringes sowie dem Kernbereich von Pasing –, muss selbst dafür sorgen, dass Gehwege geräumt werden und mit Splitt oder Sand gegen Glätte gestreut wird. Hauseigentümer können dazu ihre Mieter oder Hausmeisterdienste verpflichten.
Diese gesetzliche Pflicht muss werktags bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens erfüllt sein und gilt tagsüber bis 20 Uhr. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss entlang des Grundstücks ein Fußgängerstreifen in ausreichender Breite entsprechend geräumt und gesichert sein. Zum Schutz der Umwelt ist das Streuen von Salz oder salzhaltigem Material auf den Gehwegen im Münchner Stadtgebiet verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden. Übrigens: Die Einsatzkräfte des städtischen Winterdienstes sowie die beauftragten Fremdfirmen werden regelmäßig in der ordnungsgemäßen Durchführung der Winterdienstarbeiten unterwiesen. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass Geh- und Radwege nicht mit Schnee zugeräumt werden dürfen.
Ein lohnendes Ziel fürs kommende Ramadama!
Der zugewachsene Graben entlang der Ferchenbachstr. ab etwa Höhe Kaiserhölzlweg Richtung Ludwigsfeld scheint einigen wenigen umweltsensiblen Menschen gerade recht zu sein, um sich von Abfällen, kaputten Autoreifen, ja selbst kompletten Rädern und sonstigem ausgedienten Wohlstandsmüll zu befreien. Im Sommer bedecken die Blätter der Büsche zumindest zum Teil den Umweltfrevel. Aber jetzt im „Winter“ sind diese ärgerlichen Hinterlassenschaften (teilweise in größeren Stückzahlen) sehr gut sichtbar.
Die Frage drängt sich auf, warum dieser Straßengraben so ungepflegt ist und offensichtlich seit Jahren nicht mehr ausgeräumt und vom dichten Buschbewuchs befreit wurde. Die Ferchenbachstr. ist doch eine befestigte, offizielle Verbindungsstraße zwischen Feldmoching und Ludwigsfeld – wenn auch in einem insgesamt erbärmlich schlechten Zustand!
Orientalischer Basar am Bahnhof Feldmoching
Schnell zugreifen: Die letzten Exemplare des Fasanerie-Kalenders
Ähnlich gut wie der historische Kalender für das Jahr 2015 verkaufte sich heuer der Kalender mit den Fotos aus dem Fotowettbewerb für das Jahr 2016. Die letzten Exemplare des Kalenders mit den wunderschönen Fotos aus der Fasanerie sind noch für jeweils 6,50 Euro bei folgenden Stellen erhältlich:
- im Büro der Versicherungskammer Bayern von Richard Mayer (Leberblümchenstr. 21, 80995 München, Öffnungszeiten Mo., Mi. 8:30- 12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr, Di., Do., Fr. 8:30-12:00 Uhr, sowie nach Vereinbarung),
- bei Friseurin Helga Sternberg in der Schneeglöckchenstr.
- und direkt beim Verein (Email info@fasanerie-aktiv.de).
Grandioses Feuerwerk zu Silvester
Sehr sehenswert: Die Ausstellung zu Krieg, Flucht und Vertreibung
Änderungen bei denTonnenleerungen während der Feiertage
Erfahrungsgemäß fällt zu den Feiertagen mehr Restmüll und Altpapier, aber weniger Bioabfall an. Aus diesem Grund entfällt die Bioabfallsammlung in den Kalenderwochen 53 und 1, dafür wird Restmüll und Papier wöchentlich geleert.
Im Zeitraum vom 8. bis einschließlich 16. Januar bildet der Abfuhrkalender wieder die Leerungstage ab, diese sind aber verschoben. Ab dem 18. Januar kommt die Müllabfuhr wieder im normalen Leerungsrhythmus. Eigenbereitsteller, die die Abfallbehälter selbst am Abfuhrtag bereit stellen und Hausverwaltungen, die dafür Hausmeister oder Hausmeisterdienste beauftragen, werden im Rahmen des Möglichen direkt von den Teams des AWM benachrichtigt.